- die Kurmaßnahme dauert in der Regel 3 Wochen.
- Eine Beantragung der Kurmaßnahme für die Dauer von 4 Wochen bzw. eine Verlängerung der Maßnahme ist in Ausnahmefällen möglich – aber nur bei entsprechender medizinischer Begründung.
- Die Wiederholung der medizinischen Vorsorge bzw. Rehabilitation ist frühestens nach 4 Jahren möglich. Eine Verkürzung der Wiederholungsfrist ist auch hier nur in Ausnahmefällen und bei entsprechender medizinischer Begründung möglich.