- Gesetzlicher Eigenanteil:
Die Kosten für eine Mutter-Kind-Maßnahme werden von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen – abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils. D.h. Sie haben eine Zuzahlung pro Kalendertag für Erwachsene in Höhe von 10,- Euro zu leisten (für Kinder entfällt die Zuzahlung). Dieser Eigenanteil wird in der Regel bei Kurbeginn in der Kurklinik entrichtet. - Die Fahrtkosten für An- und Abreise:
Diese werden von der Krankenkasse übernommen – bis auf einen zu leistenden Eigenanteil in Höhe von insgesamt 20,- Euro für Hin- und Rückfahrt. - Gepäckbeförderung:
Die Kosten für Gepäckbeförderung müssen von den Versicherten selbst getragen werden. - Kosten während der Kurmaßnahme:
Während des Kuraufenthaltes können zusätzliche Kosten entstehen in Form von freiwilligen Beiträgen für Ausflüge, Nutzung von Waschmaschinen und Trockner, Kreativangebote, Telefonkosten etc. - Privatversicherte:
Bei Privatversicherungen bzw. Beihilfe muss individuell bei der jeweiligen Versicherung erfragt werden, ob und wie viel der Kosten für eine Kurmaßnahme von der Kasse übernommen werden und wie hoch der Eigenanteil ist. - Sozialamt:
Für über das Sozialamt versicherte Mütter bzw. Väter besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme über das Sozialamt bzw. das Kreisgesundheitsamt zu stellen. Hier bietet Ihnen die Kurberatungsstelle entsprechende Unterstützung an.