Kurberatung Südhessen

Mutter- / Vater-Kind-Kuren

Mutter‑/Vater‑Kind‑Kuren sind Präventions‑ und Rehabilitationsmaßnahmen (§ 24 und § 41 SGB V). Sie richten sich an Mütter und Väter, die durch familiäre, berufliche oder gesundheitliche Belastungen an ihre Grenzen geraten sind und Unterstützung benötigen. Ziel dieser Kurform ist es, sowohl körperliche als auch psychische Beschwerden zu behandeln und Eltern dabei zu helfen, neue Kraft und Stabilität für ihren Alltag zu gewinnen.

Vater-Mutter-Kur

Die medizinischen und therapeutischen Angebote umfassen in der Regel:

  • Ärztliche Untersuchung, Behandlung und Begleitung während des gesamten Kurverlaufs
  • Physiotherapeutische Maßnahmen zur körperlichen Stabilisierung
  • Sozialpädagogische und psychologische Einzel‑ und Gruppengespräche, um Belastungen zu erkennen und neue Bewältigungsstrategien zu entwickeln
  • Gesundheitsfördernde Angebote wie Bewegungs‑ und Entspannungsprogramme sowie Impulse für einen gesundheitsbewussteren Alltag

Diese Kombination aus medizinischer Betreuung, therapeutischer Unterstützung und praktischen Hilfen (multidimensionaler Ansatz) ermöglicht es Eltern, nachhaltig zu regenerieren und gestärkt in ihren Alltag zurückzukehren.

Viele Eltern tragen im Alltag eine enorme Verantwortung. Zwischen Erziehung, Haushalt, Beruf und fehlenden Erholungsphasen entstehen Belastungen, die sich körperlich und psychisch bemerkbar machen können, z.B.

  • Herausforderungen in der Erziehung oder besondere Bedürfnisse des Kindes
    (u.a. alleinige Erziehung, behinderte oder chronisch kranke Kinder, Erziehungsschwierigkeiten)
  • fehlende Unterstützung bzw. fehlende Entlastungsmöglichkeiten im Alltag
  • Konflikte und Spannungen im familiären Umfeld
  • Partner- oder Ehekonflikte
  • eigene oder Arbeitslosigkeit in der Familie
  • Mehrfachbelastung z.B. durch Berufstätigkeit, Erziehung, Haushalt
  • pflegebedürftige Angehörige

Ziel einer Mutter/Vater-Kind-Kur
Eine Kur bietet die Möglichkeit, Abstand zum belastenden Umfeld zu gewinnen, Eltern nachhaltig zu stärken, ihre Gesundheit zu stabilisieren und neue Kraftquellen zu erschließen.

Es geht unter anderem um:

  • körperliche und seelische Entlastung
  • Verbesserung des Gesundheitszustands
  • Entwicklung neuer Bewältigungsstrategien
  • Neue Perspektiven für die Zukunft und den Alltag entwickeln
  • Förderung eines gesundheitsbewussten Lebensstils
  • Stärkung der Eltern‑Kind‑Beziehung

Im Mittelpunkt steht immer die individuelle Situation der Familie.

Was ist die Mutter/Vater-Kind-Kur nicht?
Eine Mutter-Kind-Kur darf nicht mit einem Urlaub verglichen werden. Vielmehr ist das Ziel der Kur, aktuelle Themen konkret zu bearbeiten, in Aktion zu kommen und nach der Kur Veränderungen im Alltag zu integrieren.

Mutter/Vater-Kind-Kuren wenden sich an berufstätige und nichtberufstätige Frauen und Männer unterschiedlicher Altersstufen, die

  • minderjährige Kinder (in der Regel bis 12 Jahre) aktuell erziehen und versorgen. Das gilt gleichermaßen für leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder und Enkelkinder
  • durch den Ablauf der Erziehungsphase vor oder in einer Umbruchsituation stehen
  • pflegebedürftige oder behinderte Kinder bzw. Angehörige versorgen
  • durch Haushalt, Beruf, Erziehung mehrfach belastet sind
  • durch erhebliche Risikofaktoren im persönlichen Lebensstil und in der Mutter/Vater-Kind-Beziehung belastet sind
  • alleinerziehend sind

Indikationen für Mutter/Vater-Kind-Kuren sind z. B.

  • psychosomatische Störungen und Erkrankungen (z. B. vegetative Erschöpfungszustände in Form von dauernder Müdigkeit und Lustlosigkeit, Stimmungsschwankungen, Unruhe- und Angstgefühle, Kopfschmerzen, Schlaf- und Essstörungen, Störungen des Bewegungsapparates, des Herz-Kreislauf-Systems, der Atmung, des Magen-Darm-Traktes und der Haut)
  • Herz-Kreislauf- und Gefäßerkrankungen
  • Erkrankungen der Atemwege
  • Hautkrankheiten und Allergien
  • Magen-, Darm-, Leber- und Gallenwegserkrankungen, Stoffwechselstörungen, Übergewicht

Im Vordergrund einer Mutter-/Vater-Kind-Kur steht immer die Behandlung der Mutter bzw. des Vaters. Kinder können als gesundes oder behandlungsbedürftiges Begleitkind mit aufgenommen werden.

Voraussetzung ist, dass

  • das Kind ebenfalls kurbedürftig ist und an den erforderlichen medizinischen und psychosozialen Angeboten teilnehmen kann, oder
  • aufgrund des Alters des Kindes zu befürchten ist, dass eine längere Trennung von der Mutter zu psychischen Schäden führt, oder
  • wegen der besonderen Belastungen der alleinerziehenden, berufstätigen Mutter ein gemeinsamer Aufenthalt für die Stabilisierung der Gesundheit der Mutter und des Kindes erforderlich ist, oder
  • wegen einer besonderen familiären Situation eine Trennung des Kindes von der Mutter unzumutbar ist, oder
  • das Kind während des Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme der Mutter nicht versorgt werden kann.

In der Regel werden Kinder bis zu 12 Jahren aufgenommen. Für behinderte Kinder gilt diese Altersgrenze nicht.

Bei Mutter‑/Vater‑Kind‑Kuren sind die Kinder aktiv einbezogen. Je nach Alter und Bedarf können sie:

  • an eigenen therapeutischen oder pädagogischen Angeboten teilnehmen
  • Unterstützung bei Entwicklungs‑ oder Verhaltensfragen erhalten
  • in Gruppen spielen, lernen und soziale Erfahrungen sammeln

Gleichzeitig bleibt genügend Raum für gemeinsame Aktivitäten, die die Bindung zwischen Eltern und Kindern stärken.

Gesunde Begleitkinder:
Für gesunde Kinder, die die Mutter oder den Vater aus psychosozialen Gründen in die Kurmaßnahme begleiten, werden die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Kinderbetreuung von der Krankenkasse bezahlt. Diese Kinder haben aber während der Kurzeit keine Anwendungen in Form von Krankengymnastik, Kinderentspannung, Kindersport etc.

Kurbedürftige Begleitkinder:
Kinder, die selbst kurbedürftig sind, werden – wie die Erwachsenen – indikationsgemäß behandelt, d.h. neben der Kinderbetreuung erhalten diese Kinder auf die Erkrankungen abgestimmte Anwendungen wie z.B. Atemgymnastik, Inhalationen, Psychotherapie, Psychomotorik, Kindersport, Kneippanwendungen etc.

Schulpflichtige Kinder:
Eine Aufnahme außerhalb der Ferien ist in der Regel problemlos, da viele Kliniken für die Zeit der Kur einen mit Ihnen abgestimmten Schulunterricht anbieten.

Mutter‑/Vater‑Kind‑Kuren sind Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet:

  • Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, medizinische und therapeutische Angebote werden übernommen.
  • Eltern zahlen lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag, sofern keine Befreiung vorliegt. Dieser Eigenanteil wird in der Regel bei Kurbeginn in der Kurklinik entrichtet.
    Bei finanziellen Härten kann eine Befreiung von der Zuzahlung beantragt werden.
  • Für Kinder entstehen keine Zuzahlungen.
  • Die Fahrtkosten für An- und Abreise:
    Diese werden von der Krankenkasse übernommen – bis auf einen zu leistenden Eigenanteil in Höhe von insgesamt 20,- Euro für Hin- und Rückfahrt.
  • Gepäckbeförderung:
    Die Kosten für Gepäckbeförderung müssen von den Versicherten selbst getragen werden.
  • Kosten während der Kurmaßnahme:
    Während des Kuraufenthaltes können zusätzliche Kosten entstehen für WLAN- und TV-Nutzung, Parkplatzmiete, Nutzung von Waschmaschinen und Trocknern sowie für Ausflüge und Kreativangebote etc.
  • Privatversicherte:
    Bei Privatversicherungen bzw. Beihilfe muss individuell bei der jeweiligen Versicherung erfragt werden, ob und wie viel der Kosten für eine Kurmaßnahme von der Versicherung übernommen werden und wie hoch der Eigenanteil ist.
  • Sozialamt:
    Auch für über das Sozialamt versicherte Mütter bzw. Väter besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme über das Sozialamt bzw. das Kreisgesundheitsamt zu stellen. Hier bietet Ihnen die Kurberatungsstelle entsprechende Unterstützung an.

Eine Mutter‑/Vater‑Kind‑Kur dauert in der Regel drei Wochen. Die Dauer ist so gewählt, dass Eltern ausreichend Zeit haben, zur Ruhe zu kommen, neue Strategien zu entwickeln und sich gesundheitlich zu stabilisieren.

  • Die Wiederholung der medizinischen Vorsorge bzw. Rehabilitation ist gesetzlich geregelt und frühestens nach 4 Jahren möglich. Eine Verkürzung der Wiederholungsfrist ist nur in Ausnahmefällen und bei entsprechender medizinischer Begründung umsetzbar.

    Hinweis: Diese Regel gilt auch bei alleinerziehenden Eltern und Eltern mit behinderten Kindern.

  • Eine Beantragung der Kurmaßnahme für die Dauer von 4 Wochen bzw. eine Verlängerung der Maßnahme ist in Ausnahmefällen möglich – aber nur bei entsprechender medizinischer Begründung.

Ein Kuraufenthalt ist mit einer bestehenden Berufstätigkeit grundsätzlich vereinbar. Für die Dauer der Mutter‑/Vater‑Kind‑Kur erfolgt eine gesetzlich geregelte Freistellung von der Arbeit, da es sich um eine medizinisch indizierte Maßnahme der gesetzlichen Krankenversicherung handelt. Für diese Zeit besteht in der Regel ein Anspruch auf Weiterzahlung des Lohnes (Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes – EFZG) und Fortzahlung der Leistungen durch das Arbeitsamt.

Der Kuraufenthalt gilt nicht als Erholungsurlaub, sondern als Gesundheitsleistung. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Teilnahme zu ermöglichen und dürfen diese nicht verweigern.

Während der Kur bleibt das Arbeitsverhältnis unverändert bestehen, sodass sich Teilnehmende vollständig auf die therapeutischen Inhalte und die gesundheitliche Stabilisierung konzentrieren können.

Es gibt viele Kliniken, die Kurgänge mit speziellem Schwerpunkt-Thema anbieten. Beispiele hierfür sind:

  • Familien mit Mehrlingsgeburten
  • Familien mit Adoptiv- und Pflegekindern
  • Familien mit Frühgeborenen / Entwicklungsverzögerungen bei Kindern
  • Familien mit behinderten Kindern (z.B. Down-Syndrom)
  • Alleinerziehende Mütter bzw. Väter
  • Übergewicht bei Erwachsenen bzw. bei Kindern
  • Kopfschmerz und Migräne
  • Neurodermitis
  • Trennung / Scheidung
  • Verhaltensauffällige Kinder / ADS usw.

Wir sind Ihnen gerne bei der Auswahl der für Sie und Ihre Kinder geeigneten Kurklinik behilflich.

Während Ihrer Kur haben Sie hilfreiche Tipps und Anregungen bekommen, wie Sie Ihren Alltag neu gestalten können.

Doch wie können Sie wirklich etwas auf Dauer verändern?

Wie vermeiden Sie, dass Sie nach ein paar Wochen wieder in Ihre alten Muster verfallen?

Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie, damit Sie die Erkenntnisse und erlernten Techniken in Ihren Alltag integrieren können – unter anderem mit einfachen und kleinen Werkzeugen, die wir in 2 kostenlosen Email-Kursen zur Verfügung stellen.