Mutter‑/Vater‑Kind‑Kuren sind Präventions‑ und Rehabilitationsmaßnahmen (§ 24 und § 41 SGB V). Sie richten sich an Mütter und Väter, die durch familiäre, berufliche oder gesundheitliche Belastungen an ihre Grenzen geraten sind und Unterstützung benötigen. Ziel dieser Kurform ist es, sowohl körperliche als auch psychische Beschwerden zu behandeln und Eltern dabei zu helfen, neue Kraft und Stabilität für ihren Alltag zu gewinnen.
Die medizinischen und therapeutischen Angebote umfassen in der Regel:
Diese Kombination aus medizinischer Betreuung, therapeutischer Unterstützung und praktischen Hilfen (multidimensionaler Ansatz) ermöglicht es Eltern, nachhaltig zu regenerieren und gestärkt in ihren Alltag zurückzukehren.
Viele Eltern tragen im Alltag eine enorme Verantwortung. Zwischen Erziehung, Haushalt, Beruf und fehlenden Erholungsphasen entstehen Belastungen, die sich körperlich und psychisch bemerkbar machen können, z.B.
Ziel einer Mutter/Vater-Kind-Kur
Eine Kur bietet die Möglichkeit, Abstand zum belastenden Umfeld zu gewinnen, Eltern nachhaltig zu stärken, ihre Gesundheit zu stabilisieren und neue Kraftquellen zu erschließen.
Es geht unter anderem um:
Im Mittelpunkt steht immer die individuelle Situation der Familie.
Was ist die Mutter/Vater-Kind-Kur nicht?
Eine Mutter-Kind-Kur darf nicht mit einem Urlaub verglichen werden. Vielmehr ist das Ziel der Kur, aktuelle Themen konkret zu bearbeiten, in Aktion zu kommen und nach der Kur Veränderungen im Alltag zu integrieren.
Mutter/Vater-Kind-Kuren wenden sich an berufstätige und nichtberufstätige Frauen und Männer unterschiedlicher Altersstufen, die
Indikationen für Mutter/Vater-Kind-Kuren sind z. B.
Im Vordergrund einer Mutter-/Vater-Kind-Kur steht immer die Behandlung der Mutter bzw. des Vaters. Kinder können als gesundes oder behandlungsbedürftiges Begleitkind mit aufgenommen werden.
Voraussetzung ist, dass
In der Regel werden Kinder bis zu 12 Jahren aufgenommen. Für behinderte Kinder gilt diese Altersgrenze nicht.
Bei Mutter‑/Vater‑Kind‑Kuren sind die Kinder aktiv einbezogen. Je nach Alter und Bedarf können sie:
Gleichzeitig bleibt genügend Raum für gemeinsame Aktivitäten, die die Bindung zwischen Eltern und Kindern stärken.
Gesunde Begleitkinder:
Für gesunde Kinder, die die Mutter oder den Vater aus psychosozialen Gründen in die Kurmaßnahme begleiten, werden die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Kinderbetreuung von der Krankenkasse bezahlt. Diese Kinder haben aber während der Kurzeit keine Anwendungen in Form von Krankengymnastik, Kinderentspannung, Kindersport etc.
Kurbedürftige Begleitkinder:
Kinder, die selbst kurbedürftig sind, werden – wie die Erwachsenen – indikationsgemäß behandelt, d.h. neben der Kinderbetreuung erhalten diese Kinder auf die Erkrankungen abgestimmte Anwendungen wie z.B. Atemgymnastik, Inhalationen, Psychotherapie, Psychomotorik, Kindersport, Kneippanwendungen etc.
Schulpflichtige Kinder:
Eine Aufnahme außerhalb der Ferien ist in der Regel problemlos, da viele Kliniken für die Zeit der Kur einen mit Ihnen abgestimmten Schulunterricht anbieten.
Mutter‑/Vater‑Kind‑Kuren sind Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet:
Eine Mutter‑/Vater‑Kind‑Kur dauert in der Regel drei Wochen. Die Dauer ist so gewählt, dass Eltern ausreichend Zeit haben, zur Ruhe zu kommen, neue Strategien zu entwickeln und sich gesundheitlich zu stabilisieren.
Hinweis: Diese Regel gilt auch bei alleinerziehenden Eltern und Eltern mit behinderten Kindern.
Ein Kuraufenthalt ist mit einer bestehenden Berufstätigkeit grundsätzlich vereinbar. Für die Dauer der Mutter‑/Vater‑Kind‑Kur erfolgt eine gesetzlich geregelte Freistellung von der Arbeit, da es sich um eine medizinisch indizierte Maßnahme der gesetzlichen Krankenversicherung handelt. Für diese Zeit besteht in der Regel ein Anspruch auf Weiterzahlung des Lohnes (Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes – EFZG) und Fortzahlung der Leistungen durch das Arbeitsamt.
Der Kuraufenthalt gilt nicht als Erholungsurlaub, sondern als Gesundheitsleistung. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Teilnahme zu ermöglichen und dürfen diese nicht verweigern.
Während der Kur bleibt das Arbeitsverhältnis unverändert bestehen, sodass sich Teilnehmende vollständig auf die therapeutischen Inhalte und die gesundheitliche Stabilisierung konzentrieren können.
Es gibt viele Kliniken, die Kurgänge mit speziellem Schwerpunkt-Thema anbieten. Beispiele hierfür sind:
Wir sind Ihnen gerne bei der Auswahl der für Sie und Ihre Kinder geeigneten Kurklinik behilflich.
Während Ihrer Kur haben Sie hilfreiche Tipps und Anregungen bekommen, wie Sie Ihren Alltag neu gestalten können.
Doch wie können Sie wirklich etwas auf Dauer verändern?
Wie vermeiden Sie, dass Sie nach ein paar Wochen wieder in Ihre alten Muster verfallen?
Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie, damit Sie die Erkenntnisse und erlernten Techniken in Ihren Alltag integrieren können – unter anderem mit einfachen und kleinen Werkzeugen, die wir in 2 kostenlosen Email-Kursen zur Verfügung stellen.
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